Die Lärmaktionsplanung als integrierte Planungsaufgabe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie ist eines unserer wesentlichen Handlungsfelder, in dem akustischer Sachverstand und Planungswissen effektiv verbunden werden. Wir beraten Kommunen sowie Bundes- und Landesbehörden zum Beispiel mit
Mit unseren Kooperationspartnern bieten wir alle erforderlichen Arbeiten - von der Lärmkartierung über die Maßnahmenplanung bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung - aus einer Hand an.
Die Lärmkartierung und die Aktionsplanung der 2. Stufe nach Umgebungslärmrichtlinie stehen an!
Die Fristen: Erstellung der Lärmkarten bis Ende Juni 2012 und der Lärmaktionspläne bis Juli 2013.
Wir unterstützen Sie bei diesen Aufgaben. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!
weitere Referenzen zu Projekten der Lärmaktionsplanung